I. Allgemeines
1. Die Fotografin erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)  gelten für alle  von der Fotografin  erbrachten Lieferungen, Leistungen, Angebote und Auftrgäge.
2. Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme des ­Angebots/Kostenvoranschlags der Fotografin, spätestens jedoch mit Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Widerspricht der Auftraggebende den AGBs der Fotografin, so ist dies binnen 3 Werktagen schirftlich zu erlkären.
4. Abweichende AGBs des Auftraggebenden wird hiermit ­widersprochen. Die AGBs des Auftraggebenden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn die Fotografin hat dem ausdrücklich zugestimmt.

II. Auftragsabwicklung, Produktion
1. Kostenvoranschläge der Fotografin sind grundsätzlich unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen um mehr als 15 % ein, so wird dies von der Fotografin mitgeteilt. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Bei Beauftragung, spätestens jedoch vor der Nutzung der ­Bilder sind Art und Umfang der Nutzung anzugeben. Stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit der angegebenen Nutzung überein, so gilt ein Nutzungsrecht als nicht erteilt.
3. Mängelrügen müssen der Fotografin innerhalb  von zwei Wochen mitgeteilt werden. Anderenfalls gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
4. Die Fotografin ist berechtigt die Leistungen Dritter für den Kunden zu erwerben, sollte dies notwendig sein.
5. Für die Fotoproduktion erworbene  Requisiten verbleiben anschließend im Fundus der Fotografin.

III. Urheberrechte, Eigenwerbung
1. Der Auftragnehmerin steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu. Der Auftraggebende errkennt die Urheberschaft der Fotografin an.
2. Der Auftraggebende erwirbt die zuvor vorübergehenden, vereinbarten Nutzungsrechte. Das gelieferte  Bildmaterial verbleibt im Besitz der Fotografin.
3. Die Auftragnehmerin darf die ausgehändigten Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Social Media, Fachmagazine für Fotografie etc.). Die Auftraggebenden können der Veröffentlichung jeder Zeit widersprechen.

IV. Nutzungsrechte,
1. Die Fotografin räumt dem Auftraggebenden ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung ein, sofern nicht anders vereinbart.
2. Die Nutzung des Bildmaterials durch Dritte, auch Konzern oder Tochterunternehmen, bedarf immer der Zustimmung der Fotografin und wird gesondert vergütet.
.
3. Die Fotografin muss hierbei namentlich als Urheberin genannt werden. Die Namensnennung erfolgt direkt am oder unter dem Bild. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Fotografin im Impressum unter zweifelsfreier Zuuordnung zu den jeweilogen Bildern genannt werden.
4. Jegliche Bearbeitung, Veränderung des Bildmaterials ist nur mit Zustimmung der Fotografin gestattet. Der Einsatz von Filtern in den Socialen Medien ist nicht gestattet.
5. Zur Herausgabe von Datenträgern, Dateien, Daten ist die Fotografin nicht verpflichtet, sofer nicht anders vereinbart. Die Fotografin haftet nicht für den Bestand und/oder die Lieferung der Daten.
6. Werden ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt, so bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

V. Honorare
1. Jede  Nutzung des Bildmaterial ist  honorarpflichtig. Es gilt das vereinbarte Honorar. Dieses richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und versteht sich zuzüglich  der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungs­rechte für die gelieferten Bilder bei der Fotografin.
3. Verzögert sich die Produktionszeit ohne Verschulden der Fotografin, so erhält die Fotografin auch für die entstandene Wartezeit den vereinbarten Tages- oder Stundensatz. Wurde ein Pauschalhonorar vereinbart, so wird dieses um einen angemessenen Aufschlag erhöht.
4. Nebenkosten wie bspw. Reisekosten, Requisiten, Kosten für Modelle, Studiomiete oder Styling trägt der Auftraggebende.
5. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6. Nach 30 Tagen gerät der Auftraggebende in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% Preisaufschlag zu verzinsen.
7. Das vereinbarte Honorar der Auftragnehmerin ist mit Übergabe der Bilder, jedoch spätestens zwei Wochen danach per Überweisung fällig.
8. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der Auftraggebenden zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten der Auftraggebenden.

VI. Haftung
1. Gegen die Auftragnehmerin gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten der Auftragnehmerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. die Auftragnehmerin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen.
2. Der Kunde versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.
3. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
4. Die Auftragnehmerin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten und digitalen Daten.

VII. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1. Bei jeglicher unberechtigter Verwendung, Entstellung, Weitergabe des Bildmaterials oder Vervielfältigung und für den Fall, dass der Kunde eine vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat, ist eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Wird der Urhebervermerk, sofern nicht ausnahmsweise auf das Benennungsrecht verzichtet wurde, unterlassenen, unvollständig wiedergegeben oder nicht zutreffend angebracht, ist ein Zuschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

VIII. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten der Auftraggebenden können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihrer im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

IX. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die 
3. Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Diese AGB gelten ab dem 01.01.2023. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit.
Back to Top